TO-Magazin · Praxis & Management · Logopädie
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Gruppentherapie in der Logopädie
Fachlich wirksam, wirtschaftlich überlegen — und im Versorgungsalltag erstaunlich selten
Sie schafft Lernsituationen, die in der Einzeltherapie nicht entstehen können. Sie ist evidenzbasiert. Und sie ist die wirtschaftlich ertragreichste Therapieform, die das GKV-System in der Logopädie zulässt — ein Aspekt, der in den nächsten Jahren strategisch wichtiger wird, weil Fachkräftemangel und das Beitragssatzstabilisierungsgesetz den Druck auf Praxen erhöhen werden. Trotzdem führen die wenigsten logopädischen Praxen in Deutschland Gruppentherapie durch. Nicht aus Unkenntnis, sondern wegen tief sitzender Widerstände, die in der Branche selten offen ausgesprochen werden. Eine Bestandsaufnahme.
1. Worum es geht
Die Gruppentherapie steht in der logopädischen Versorgung im Schatten. Ein Blick in die Foren der Branche, in Verbandsstatistiken und Praxis-Verzeichnisse zeigt: Einzeltherapie ist die Regel. Gruppentherapie taucht als Angebot vereinzelt auf — bei einzelnen spezialisierten Anbietern, in Praxen mit LRS- oder Aphasie-Schwerpunkt, gelegentlich als Praxis-Standbein wie zuletzt in einer up-Podcastfolge vom 28. Mai 2026 beschrieben. Die Mehrheit der Praxen bietet sie nicht an.
Das ist bemerkenswert, denn sowohl die Heilmittel-Richtlinie als auch die GKV-Vergütungsvereinbarung sehen die Gruppentherapie ausdrücklich vor — mit Vergütungen, die deutlich über der Einzeltherapie liegen. Hinzu kommt: Zwei aktuelle Entwicklungen werden den Druck auf Praxen in den nächsten Jahren erhöhen — der demografische Druck auf die Versorgung und das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG), das künftige Vergütungssteigerungen deutlich begrenzen wird. Gruppentherapie greift bei beidem: Sie deckt mehr Patient:innen pro Therapeut:innenstunde ab — und sie ist einer der wenigen verbleibenden Hebel, die Einnahmen einer Praxis spürbar zu verbessern.
Die zentrale Frage ist also nicht, ob Gruppentherapie sinnvoll ist (sie ist es), sondern warum sie trotz aller Vorzüge so selten praktiziert wird — und welche Ansätze es gibt, Mitarbeiter:innen und Verordner für sie zu gewinnen. Zuvor klären wir den rechtlichen Rahmen, die ökonomische Situation und die Frage, warum gerade jetzt der richtige Zeitpunkt für den Aufbau ist.
2. Der Rahmen: Was Gruppentherapie in der Logopädie eigentlich ist
Der Rahmenvertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V kennt vier Gruppentherapie-Positionen für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie:
Die vier GKV-Positionen
- X3220 — Zweiergruppe, Regelbehandlungszeit 45 Minuten
- X3223 — Zweiergruppe, Regelbehandlungszeit 90 Minuten
- X3222 — Gruppe mit 3 bis 5 Patient:innen, Regelbehandlungszeit 45 Minuten
- X3224 — Gruppe mit 3 bis 5 Patient:innen, Regelbehandlungszeit 90 Minuten
Voraussetzung ist, dass die Patient:innen in einem vergleichbaren Therapieabschnitt sind und die Gruppentherapie für sie indiziert ist. Die ärztliche Heilmittelverordnung muss „Gruppentherapie“ explizit kennzeichnen — über das entsprechende Feld auf dem Muster-13-Formular.
Wichtig: Gruppentherapie ist keine Sammelbehandlung, keine Effizienz-Notlösung, kein Personalersatz. Sie ist eine eigenständige, indikationsgebundene Therapieform mit eigenem Wirkprofil. Indiziert ist sie überall dort, wo soziale Interaktion selbst Teil des Therapieziels ist: bei Aphasie, kindlichen Sprachentwicklungsstörungen, Stottern, Mutismus, Lese-Rechtschreib-Störungen, in Teilen der Stimm- und Schlucktherapie. Sie ersetzt die Einzeltherapie nicht, sondern ergänzt sie.
3. Die Wirtschaftlichkeit — eine ehrliche Rechnung
Bevor wir uns den Widerständen zuwenden, lohnt der präzise Blick auf die ökonomische Seite. Die GKV-Preise gelten bundeseinheitlich. Bis zum 30. Juni 2026 sind die zum 1. Januar 2025 verhandelten Preise gültig. Ab dem 1. Juli 2026 gelten die mit der Vergütungsvereinbarung vom 12. Februar 2026 ausgehandelten neuen Preise — mit positionsabhängigen Anpassungen zwischen rund +2 % und +6 %.
| Pos.-Nr. | Leistung | ab 01.01.2025 | ab 01.07.2026 |
|---|---|---|---|
| X3103 | Einzel-Therapie 45 Min. | 71,67 € | 76,06 € |
| X3220 | Zweiergruppe 45 Min. (je Pat.) | 64,50 € | 68,45 € |
| X3223 | Zweiergruppe 90 Min. (je Pat.) | 117,27 € | 119,83 € |
| X3222 | 3–5er-Gruppe 45 Min. (je Pat.) | 32,58 € | 34,24 € |
| X3224 | 3–5er-Gruppe 90 Min. (je Pat.) | 58,64 € | 59,91 € |
Quelle: Anlage 2 Vergütungsvereinbarung in der Fassung vom 12.02.2026 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V. Anwendung auf Leistungen ab 01.07.2026. Die Preise verstehen sich bei Gruppentherapie je Patient:in.
Der Vergleich pro Therapeutenstunde
Entscheidend für die wirtschaftliche Bewertung ist nicht der Einzelpreis, sondern was eine Stunde Therapeutenzeit erwirtschaftet. Wir rechnen mit den Preisen ab 1. Juli 2026:
Pro 45-Minuten-Slot Therapeutenzeit:
| Behandlungsform | Umsatz | Differenz |
|---|---|---|
| 1× Einzeltherapie (Referenzwert) | 76,06 € | — |
| 1× Zweiergruppe (2 × 68,45 €) | 136,90 € | + 80 % |
| 1× 3er-Gruppe (3 × 34,24 €) | 102,72 € | + 35 % |
| 1× 4er-Gruppe (4 × 34,24 €) | 136,96 € | + 80 % |
| 1× 5er-Gruppe (5 × 34,24 €) | 171,20 € | + 125 % |
Pro 90-Minuten-Slot Therapeutenzeit (Vergleich zu 2 Einzeltherapien à 45 Min.):
| Behandlungsform | Umsatz | Differenz |
|---|---|---|
| 2× Einzeltherapie 45 Min. (Referenz) | 152,12 € | — |
| 1× Zweiergruppe 90 Min. (2 × 119,83 €) | 239,66 € | + 58 % |
| 1× 5er-Gruppe 90 Min. (5 × 59,91 €) | 299,55 € | + 97 % |
Eigene Berechnung auf Basis der Vergütungsvereinbarung vom 12.02.2026, Anwendung ab 01.07.2026.
Selbst wenn man den höheren Vorbereitungsaufwand, die größeren Räume und die Moderationszeit einrechnet, bleibt der wirtschaftliche Vorteil deutlich — typischerweise zwischen 30 und 80 Prozent pro Therapeutenstunde. Das ist die wirtschaftliche Seite. Nicht die wichtigste, aber eine reale. Und in der Praxisführung gehört sie auf den Tisch.
4. Warum gerade jetzt: Zwei strukturelle Argumente für 2026 und 2027
Der wirtschaftliche Vorteil pro Therapiestunde ist die eine Seite. Die andere ist die strategische Frage: Lohnt es sich, jetzt in den Aufbau eines Gruppentherapie-Angebots zu investieren? Die Antwort fällt 2026 eindeutiger aus als in den Jahren zuvor. Zwei Entwicklungen werden in den nächsten Jahren die Bedingungen für jede logopädische Praxis spürbar verändern.
4.1 Demografie und Fachkräftemangel: Eine doppelte Schere
Der erste strukturelle Punkt betrifft die Versorgungssituation an sich. Die Logopädie sieht sich — wie das gesamte Gesundheitswesen — einer doppelten demografischen Schere ausgesetzt: immer weniger Fachkräfte bei gleichzeitig wachsendem Versorgungsbedarf.
Auf der Angebotsseite zeichnet das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in seinen aktuellen Prognosen ein eindeutiges Bild: Bis 2030 werden in Deutschland insgesamt mehrere Millionen Fachkräfte fehlen. Allein 2024 blieben rund 487.000 Stellen unbesetzt; das Gesundheitswesen war mit über 46.000 offenen Stellen die am stärksten betroffene Branche überhaupt. Hintergrund ist der demografische Übergang: Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in den Ruhestand, aus den nachrückenden Jahrgängen kommen deutlich weniger Berufseinsteiger:innen nach. Der Höhepunkt dieser Verschiebung wird 2029 erwartet — danach bleibt die Lücke strukturell bestehen.
Für die Logopädie kommen zu diesem allgemeinen Trend zwei Effekte hinzu, die sich gegenseitig verstärken. Erstens verlassen die Babyboomer-Praxisinhaber:innen in den nächsten Jahren die Selbstständigkeit. Viele dieser Praxen finden keine Nachfolger:innen, weil der Schritt in die Praxisinhaberschaft im Vergleich zu anderen Berufsoptionen wirtschaftlich unattraktiv geworden ist. Praxen schließen — die Versorgung vor Ort wird dünner. Die Berufsverbände (dbl, Logo Deutschland, VDLS) sprechen das Problem seit Jahren an. Wie groß die Lücke konkret ist, lässt sich kaum exakt beziffern, dass sie wächst, bestreitet aber niemand.
Zweitens steigt die Nachfrage — vor allem bei Erwachsenen und älteren Menschen. Der wichtigste Treiber: der Schlaganfall. In Deutschland erleiden nach Daten der Deutschen Schlaganfall-Hilfe rund eine viertel Million Menschen pro Jahr einen Schlaganfall; etwa ein Drittel der Betroffenen entwickelt eine Aphasie. Der dbl beziffert die Inzidenz zerebrovaskulär bedingter Aphasien auf rund 80.000 pro Jahr. Weil die Häufigkeit von Schlaganfällen mit der demografischen Alterung steigt und die Überlebensraten durch die verbesserte Akutversorgung weiter zunehmen, wächst die Zahl der Aphasie-Patient:innen kontinuierlich. Dazu kommen alters- und neurologisch bedingte Dysphagien, Demenz-assoziierte Sprachstörungen und Parkinson-bezogene Stimmstörungen (LSVT-Indikation). Im Kindersegment bleibt der Bedarf bei Sprachentwicklungs- und Aussprachestörungen weiterhin hoch.
Für die einzelne Praxis bedeutet das: Wartelisten von drei bis sechs Monaten — in Großstädten oft länger — sind 2026 bereits die Regel. Diese Lücke wird sich in der Einzeltherapie nicht schließen lassen. Eine Therapeut:in versorgt in einer 30-Stunden-Woche maximal etwa 30 Einzeltherapie-Patient:innen pro Woche (45 Min. à 1×/Woche, ohne Doku-Zeit). Dieselbe Therapeut:in kommt in einem gruppentherapieorientierten Angebot — etwa mit drei 5er-Gruppen à 90 Minuten plus 15 Einzelterminen pro Woche — auf weit über 30 Patient:innen. Gruppentherapie ist damit nicht nur eine fachliche und ökonomische Alternative, sondern in vielen Konstellationen einer der wenigen Hebel, mit denen sich die wachsende Nachfrage überhaupt noch bewältigen lässt.
4.2 Das BStabG: Das Ende der starken Vergütungssteigerungen
Die zweite Entwicklung kommt aus der Berufspolitik. Die Bundesregierung hat am 29. April 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) im Kabinett beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag fand am 12. Juni 2026 statt; die Beratung im federführenden Gesundheitsausschuss läuft (Bundestags-Drucksache 21/6130). Inkrafttreten ist in Teilen unmittelbar nach Verkündung vorgesehen, weitere Bestimmungen folgen zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028.
Für die Heilmittelversorgung enthält der Entwurf eine zentrale Bestimmung: Art. 1 Nr. 44 (Änderung des § 125 SGB V) begrenzt künftige Vergütungssteigerungen für Heilmittel auf das Niveau der Grundlohnrate nach § 71 Abs. 3 SGB V. In den Jahren 2027 bis 2029 gilt darüber hinaus ein zusätzlicher Abschlag von einem Prozentpunkt. Das BMG begründet das damit, dass die Preissteigerungen der letzten Jahre den bestehenden Nachholbedarf inzwischen ausreichend kompensiert hätten — eine Lesart, der die Heilmittelverbände (SHV, dbl, Logo Deutschland, VDLS, Physio Deutschland) deutlich widersprechen.
Was bedeutet das konkret für die Vergütung in der Logopädie? Die Grundlohnrate liegt nach BMG-Schätzung bis 2029 bei rund 4 Prozent jährlich; abzüglich des Prozentpunkt-Abschlags steigen die Heilmittelpreise also künftig um höchstens etwa 3 Prozent pro Jahr — bei deutlich höheren Personal- und Mietkostensteigerungen in den Praxen. Die zum 1. Juli 2026 in Kraft tretende Vergütungsanpassung — für die häufigste Position (Einzeltherapie 45 Min.) bei +6,12 %, für andere Positionen niedriger — wäre damit auf absehbare Zeit die letzte stärkere Anhebung. Künftige Steigerungen werden voraussichtlich nicht einmal die realen Kostenanstiege auffangen.
Die Schlussfolgerung ist hart, aber klar: Wer als Praxisinhaber:in seine Einnahmesituation in den kommenden drei bis fünf Jahren spürbar verbessern will, kann das in der Regelversorgung nicht mehr über höhere Preise erreichen. Die verbleibenden Hebel sind überschaubar — und Gruppentherapie ist der wirtschaftlich tragfähigste unter ihnen. Sie bringt 30 bis 80 Prozent mehr Umsatz pro Therapeutenstunde, ohne dass sich die Vergütungssätze ändern müssten. Das ist eine Form der Einnahmesteigerung, die strukturell unabhängig von Preisverhandlungen ist.
4.3 Die strategische Konsequenz: Jetzt aufbauen, nicht erst dann reagieren
Beide Entwicklungen verstärken sich gegenseitig. Eine Praxis, die heute mit dem Aufbau beginnt, ist in 18 bis 24 Monaten so weit, dass beides funktioniert: Sie versorgt mehr Patient:innen pro Therapeut:innenstunde (Antwort auf die Versorgungslücke) und sie generiert spürbar mehr Umsatz pro Therapeut:innenstunde (Antwort auf die begrenzten Vergütungssteigerungen). Beides ohne politische Forderung, ohne weitere Preisverhandlung — allein durch die Nutzung der heute schon geltenden Vergütungsstruktur.
Wer hingegen abwartet, bis das BStabG verabschiedet ist und die Wartelisten weiter gewachsen sind, kommt in eine schwierige Lage. Gruppentherapie aufzubauen, ist Arbeit: Schulung, Indikationsraster, Verordner-Kommunikation, erste Pilotgruppen — all das braucht Vorlauf. Praxen, die jetzt beginnen, sind 2028 strategisch vorbereitet. Praxen, die jetzt warten, werden 2028 unter Druck stehen und keine Zeit mehr haben, in Ruhe aufzubauen.
5. Die fachliche Evidenz: Warum Gruppentherapie wirkt
Der wirtschaftliche Vorteil überzeugt nur, wenn die fachliche Grundlage trägt. Sie tut es — die Evidenzlage zur Gruppentherapie in der Logopädie ist in mehreren Indikationsfeldern solide.
Aphasietherapie nach Schlaganfall
Die wohl am besten untersuchte Anwendung: Gruppen-orientierte intensive Sprachtherapie bei chronischer Aphasie. Die FCET2EC-Studie (Breitenstein et al., The Lancet 2017) hat in Deutschland nachgewiesen, dass eine dreiwöchige intensive Therapie mit mindestens 10 Therapiestunden pro Woche bei Patient:innen mit chronischer Aphasie signifikante und klinisch relevante Verbesserungen erzielt. Internationale Reviews zu CIAT und ILAT (Constraint-Induced bzw. Intensive Language-Action Therapy) zeigen darüber hinaus, dass die Wirksamkeit der Therapie in der Intensität begründet liegt — und sich noch steigern lässt, wenn soziale Interaktionen integriert werden.
Aus der Berufspraxis
„In neurologischen Reha-Kliniken gehört Gruppentherapie seit Jahrzehnten zur Standardversorgung. Ich selbst habe Anfang der 1980er Jahre in der Odebornklinik in Bad Berleburg meine ersten Aphasie-Gruppen geleitet — und die Kommunikation in der Gruppe war für die Patient:innen sehr viel realer als jedes phonetisch, phonologisch oder linguistisch orientierte Einzelsetting. Für mich als Therapeut bedeutete die Rolle als Moderator und Begleiter eine fachliche Bereicherung und eine willkommene Abwechslung zum Eins-zu-eins-Alltag.“
Ralph Fröhlich · Logopäde und Geschäftsführer therapeutenonline.deKindliche Sprachentwicklungsstörungen und LRS
Bei kindlichen Sprachentwicklungsstörungen, Aussprachestörungen (Sigmatismus) und Lese-Rechtschreibstörungen ist die soziale Interaktion zwischen Kindern ein eigenständiger Wirkfaktor. Kinder lernen Sprache nicht primär im Eins-zu-eins-Setting, sondern im Austausch mit Gleichaltrigen. Ein dokumentiertes Beispiel ist das LRS-Trainingsprogramm „Gustav Giraffe“ — Effektivitätsdaten dazu wurden 2016 im Verbandsorgan forum:logopädie veröffentlicht (Plath, 2016). Standardisierte Gruppenprogramme für Sigmatismus, Schetismus und myofunktionelle Störungen sind im Bereich der Pädiatrie an einzelnen Standorten in Deutschland etabliert, typischerweise mit 12 Gruppenstunden, Elternseminar sowie Vor- und Abschlussdiagnostik.
Stottertherapie, Mutismus, Stimm- und Schlucktherapie
Bei Stottern und Mutismus ist Gruppentherapie nicht nur ein Wirkfaktor, sondern oft selbst Teil der Therapie — etwa in der Kasseler Stottertherapie oder in spezialisierten Programmen für Erwachsene. Auch in der Stimmtherapie ist Gruppenarbeit etabliert, beispielsweise bei Stimmberufen (Lehrkräfte, Erzieher:innen) oder in der LSVT-LOUD-Therapie bei Parkinson-Patient:innen.
6. Warum so wenige Praxen Gruppentherapie tatsächlich anbieten
An dieser Stelle der Argumentation müsste der Artikel eigentlich enden — fachlich sinnvoll, wirtschaftlich überlegen, indikationsbreit einsetzbar: Gruppentherapie sollte selbstverständlicher Teil jeder logopädischen Praxis sein. Sie ist es nicht. Die Gründe dafür sind seit Jahren bekannt, werden aber selten zusammenhängend benannt. Drei Muster fallen besonders auf:
6.1 Die therapeutische Sozialisation: Was in der Ausbildung fehlt
Der vielleicht wichtigste Grund liegt in der Ausbildung selbst. Das in den meisten Bundesländern weiterhin gültige Curriculum nach der LogAPrO von 1980 — zuletzt im November 2024 geändert, allerdings ausschließlich beim Prüfungsverfahren und nicht bei den curricularen Anlagen — sieht zwar die Therapie aller relevanten Störungsbilder vor, kommt aber an keiner Stelle systematisch auf das Gruppensetting zu sprechen. Wer eine dreijährige Berufsfachschule für Logopädie absolviert, wird in der praktischen Ausbildung weit überwiegend in Eins-zu-eins-Settings supervidiert: rund 200 Therapien unter fachlicher Aufsicht, fünf praktische Prüfungen — alle Einzelbehandlungen. Gruppentherapie taucht im Curriculum, wenn überhaupt, nur am Rand auf.
Das Fachmagazin up | unternehmen praxis hat diesen Befund bereits 2017 in einem Themenschwerpunkt zur Gruppentherapie deutlich formuliert:
Branchen-Zitat
„Warum bieten so wenige Praxen Gruppentherapien an? Viele Therapeuten scheinen das Gefühl zu haben, Gruppen würden für sie eine unerwünschte Mehrarbeit bedeuten. Das hat vermutlich auch damit zu tun, dass Berufsanfänger auf Gruppentherapie und Gruppendynamik wenig bis gar nicht vorbereitet sind und eine entsprechende Einarbeitung in den Praxen nicht stattfindet.“
up | unternehmen praxis · Ausgabe 05/2017Die Konsequenz dieser Ausbildungslücke ist weitreichend: Therapeut:innen, die Gruppendynamik nie praktisch erlebt und nie supervidiert geübt haben, fühlen sich unsicher. Diese Unsicherheit äußert sich häufig nicht als „ich kann das nicht“ — sondern als fachliche Vorbehalte gegen die Methode. Aus Selbstschutz wird das eigene Nicht-Können in eine Eigenschaft der Gruppentherapie umgedeutet: Sie sei eben für die meisten Patient:innen nicht geeignet, die Homogenität der Störungsbilder sei in der Praxis kaum herzustellen, die individuelle Förderung leide. Diese Argumente sind nicht falsch — sie beschreiben reale Herausforderungen. Aber sie werden überproportional oft von genau jenen Mitarbeiter:innen vorgebracht, die Gruppentherapie nie systematisch gelernt haben.
Dazu kommt ein zweiter Aspekt aus derselben Quelle: das Gefühl, in einer Gruppe „Patienten etwas wegzunehmen oder vorzuenthalten“. Wer als Berufsanfänger:in nie miterlebt hat, wie Kinder in einer LRS-Gruppe sich gegenseitig motivieren oder wie Aphasie-Patient:innen in einer Gruppe Kommunikationsmut entwickeln, dem fehlt die innere Sicherheit, dass Gruppentherapie für viele Patient:innen mehr ist als die ungeteilte Aufmerksamkeit der Therapeut:in — sie ist ein eigenes Wirkprinzip.
6.2 Die Verordnungspraxis: Was bei Ärzt:innen passiert
Die zweite Hürde liegt nicht in der Praxis selbst, sondern beim Verordner. Damit Gruppentherapie abgerechnet werden kann, muss sie auf der ärztlichen Heilmittelverordnung als solche gekennzeichnet sein — über das entsprechende Feld auf dem Muster-13-Formular bei Ärzt:innen oder Muster-16 bei Zahnärzt:innen. Viele Ärzt:innen verschreiben jedoch standardmäßig Einzeltherapie, oft ohne über die Alternative überhaupt nachzudenken.
Praxen, die versucht haben, den Anteil der Gruppentherapie zu erhöhen, berichten ähnlich: Hausärzt:innen, Pädiater:innen und HNO-Mediziner:innen sind nicht grundsätzlich ablehnend, aber sie sind im Heilmittelbereich häufig nicht detailliert informiert. Sie wissen oft nicht, dass eine Gruppentherapie-Verordnung ihr Heilmittelbudget bei Einhaltung der Vorgaben des Heilmittelkatalogs nicht stärker belastet als eine Einzeltherapie-Verordnung über dieselbe Einheitenzahl — eine wichtige Information für Verordner, die Regresse fürchten. Sie wissen oft nicht, für welche Indikationen Gruppen besonders geeignet sind. Und sie übernehmen die in den Vorberichten der Praxen vorgeschlagenen Therapieformate selten direkt in ihre Folgeverordnungen.
Das Ergebnis: Selbst wenn eine Praxis intern Gruppentherapie etablieren will, wird sie über die Verordnungspraxis ausgebremst. Viele Praxen kapitulieren an diesem Punkt — und beschränken Gruppenangebote stillschweigend auf Privatleistungen außerhalb der GKV.
6.3 Mitarbeiter:innen-Widerstand mit fachlicher Verkleidung
Wer als Praxisinhaber:in versucht, Gruppentherapie als Standardangebot zu etablieren, erlebt häufig einen besonderen Widerstand: Mitarbeiter:innen begründen ihre Ablehnung nicht offen mit Unsicherheit oder Aufwand, sondern mit fachlichen Argumenten. Die häufigsten:
„Wir kriegen ja gar keine homogenen Gruppen zusammen — die Patient:innen sind alle in unterschiedlichen Therapieabschnitten.“
„Eine Gruppe verlangt eine viel intensivere Vorbereitung — das ist in unserer Zeitstruktur nicht abbildbar.“
„Die Kinder lassen sich nicht konzentrieren, wenn andere im Raum sind.“
„Die Eltern wollen Einzeltherapie, da können wir gar nichts dagegen machen.“
„Die Ärzt:innen verschreiben das nicht — und ohne Verordnung können wir es nicht abrechnen.“
Diese Argumente sind nicht falsch. Sie beschreiben reale Herausforderungen jeder Gruppentherapie. Aber sie sind in spezialisierten Praxen lösbar — und genau darin liegt der eigentliche Erkenntniswert: Praxen, die Gruppentherapie erfolgreich anbieten, haben dieselben Herausforderungen, gehen aber anders mit ihnen um. Der Unterschied liegt nicht an den Patient:innen, sondern an der inneren Haltung und an der Organisation.
Praxis-Beobachtung
„Die Argumente gegen Gruppentherapie sind in den meisten Fällen keine fachlichen Einwände, sondern verkleidete Unsicherheiten. Wer das nicht erkennt, wird die Hürden nie überwinden.“
Ralph Fröhlich · Logopäde und Geschäftsführer therapeutenonline.de7. Wie Mitarbeiter:innen für Gruppentherapie gewonnen werden
Wenn der wichtigste Widerstand in der Sozialisation liegt, muss die Antwort dort ansetzen. Zur Gruppentherapie zwingen kann man Mitarbeiter:innen nicht — sie müssen Sicherheit entwickeln. Fünf Ansätze, die sich in spezialisierten Praxen bewährt haben:
7.1 Gezielte Schulung als ersten und wichtigsten Schritt
Der entscheidende Hebel — und in den meisten Praxen der einzige, der sich realistisch umsetzen lässt — ist die gezielte Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter:innen. Sinnvoll ist dabei keine generelle Gruppentherapie-Schulung, sondern ein konkreter, indikationsbezogener Einstieg. Wer bei LRS beginnen will, schickt eine Mitarbeiter:in in eine LRS-Gruppentherapie-Schulung. Wer mit Aphasie-Gruppen starten möchte, sucht eine entsprechende neurologisch fokussierte Fortbildung. Stottertherapie ist oft die geradlinigste Einstiegsindikation, weil Gruppenmoderation in den etablierten Programmen (Kasseler Stottertherapie und vergleichbare Konzepte) seit Langem als Kernkompetenz vermittelt wird.
Der Fortbildungsmarkt für logopädische Gruppentherapie ist überschaubar, aber vorhanden. Einschlägige Anbieter führen entsprechende Module — sowohl in Präsenz als auch online; eine kuratierte Übersicht bietet die Fortbildungsdatenbank auf therapeutenonline.de. Im Bereich der LRS-Gruppentherapie hat Mareike Plath (Augsburg) 2016 in forum:logopädie Effektivitätsdaten zum „LRS-Training mit Gustav Giraffe“ veröffentlicht; das Konzept ist über mehrere Anbieter als Schulung zugänglich. Der dbl und einige Hochschulen mit logopädischen Studiengängen bieten weitere Module zu spezifischen Indikationen.
Solche Fortbildungen refinanzieren sich in der Regel bereits durch eine einzige etablierte Gruppe pro Woche.
7.2 Pilotgruppen mit erfahrener Anleitung
Die erste eigene Gruppe ist der schwierigste Schritt. Praxisinhaber:innen sind gut beraten, diese erste Gruppe nicht den Mitarbeiter:innen aufzubürden, sondern sie als Pilotprojekt mit klarer Struktur anzulegen: erste Gruppe gemeinsam mit einer extern erfahrenen Therapeut:in (zum Beispiel einer Honorarkraft mit Gruppenerfahrung) oder mit der Praxisinhaber:in selbst. Erst nach drei bis fünf erfolgreichen Durchläufen wird die Verantwortung schrittweise an das Team übergeben. Wichtig: Das Pilotformat sollte zeitlich klar begrenzt sein — beispielsweise ein 12-wöchiges LRS-Trainingsprogramm in den Ferien plus Schulzeit — damit ein Erfolgserlebnis kalkulierbar bleibt. Wenn keine externe Honorarkraft greifbar ist, kann auch eine kollegiale Supervision mit einer erfahrenen Kolleg:in aus dem Berufsumfeld eine gute Alternative sein.
7.3 Klare Indikationsraster — und das Recht, Nein zu sagen
Mitarbeiter:innen-Widerstand entzündet sich oft an der Sorge, ungeeignete Patient:innen in Gruppen gedrängt zu bekommen. Diese Sorge ist berechtigt — und der einfachste Weg, ihr zu begegnen, ist ein schriftlich fixiertes Indikationsraster. Wichtig dabei: Die Entscheidung Gruppe oder Einzeltherapie wird mit der Patient:in beziehungsweise den Eltern in einem Erstgespräch nach der Diagnostik gemeinsam getroffen, und ein Wechsel zwischen den Settings bleibt jederzeit möglich. Diese Flexibilität ist keine Schwäche, sondern eine Stärke: Sie verhindert Verhärtungen im Team, hält die Indikation im Mittelpunkt und gibt Therapeut:innen Sicherheit, jede Entscheidung als gemeinsame Entscheidung darzustellen — nicht als Vorgabe der Praxisleitung.
7.4 Wirtschaftliche Transparenz und Beteiligung
Mitarbeiter:innen sind nicht naiv. Sie erkennen, dass Gruppentherapie für die Praxis wirtschaftlich attraktiver ist. Wer den Eindruck vermittelt, Gruppen würden allein aus wirtschaftlichen Gründen durchgesetzt, wird auf maximalen Widerstand stoßen. Wer hingegen wirtschaftliche Transparenz herstellt — und einen Teil des Mehrumsatzes in Fortbildungsbudgets, kürzere Arbeitszeit oder Sonderprämien für gut laufende Gruppen reinvestiert — schafft eine andere Gesprächsgrundlage. In manchen Praxen wird ein Teil der Effizienzgewinne aus Gruppen- und Intensivangeboten beispielsweise in eine Vier-Tage-Woche im Team umgewandelt — ein Modell, das im aktuellen Arbeitsmarkt für therapeutische Fachkräfte zunehmend an Bedeutung gewinnt.
7.5 Patient:innen-Feedback systematisch einholen
Nichts überzeugt Mitarbeiter:innen nachhaltiger als zufriedene Patient:innen und Eltern. Wer in der Praxis ein einfaches Feedback-System aufsetzt — etwa eine kurze schriftliche Rückmeldung nach Abschluss einer Gruppentherapie und nach Abschluss einer vergleichbaren Einzeltherapie — sammelt Material, das in Teambesprechungen mehr wirkt als jedes Argument der Praxisleitung. Die Rückmeldungen gehen erfahrungsgemäß in eine klare Richtung: das Gefühl, „mit dem Problem nicht alleine“ zu sein, die motivierende Wirkung der Gruppendynamik, das gegenseitige Korrigieren und Motivieren, mehr Eigenverantwortung als in der Eins-zu-eins-Situation. Diese Rückmeldungen aus der eigenen Praxis zu sammeln und im eigenen Team zu zeigen, ist wirksamer als jede allgemeine Argumentation.
8. Wie Ärzt:innen für Gruppentherapie-Verordnungen gewonnen werden
Selbst die beste interne Vorbereitung scheitert, wenn die Verordnungen nicht entsprechend ausgestellt werden. Die Kommunikation mit den Verordner-Praxen ist daher kein Nebenschauplatz, sondern ein zentraler Arbeitsbereich. Vier Ansätze:
8.1 Informationsbrief an die Verordner-Praxen
Der wirksamste erste Schritt ist ein gut gemachter Informationsbrief an alle relevanten Verordner-Praxen im Einzugsgebiet (Pädiater:innen, HNO-Ärzt:innen, Hausärzt:innen, Neurolog:innen, Kieferorthopäd:innen, Zahnärzt:innen). Inhalt: kurze Vorstellung der eigenen Gruppentherapie-Angebote, klare Information zu Indikationen, ausdrücklicher Hinweis auf die Budget-Situation bei Gruppen-Verordnungen sowie ein konkretes Ansprechangebot für Rückfragen.
Ein gutes Beispiel für solche praxisseitige Information an Ärzt:innen ist die Seite „Fachinformationen für Ärzte“ der Logopädin Martina Gester, die das Verordnungsverfahren, die Musterblätter (Muster 14 für ärztliche, Muster 16 für zahnärztliche Verordnungen) und die Frage des Heilmittelbudgets klar adressiert. Die Praxis nutzt diese Seite aktiv als Tool zur Verordner-Kommunikation. Ein ähnliches Format — als PDF-Faltblatt oder Praxis-Webseite — kann jede logopädische Praxis selbst aufsetzen.
8.2 Das Budget-Argument klar kommunizieren
Der wichtigste Hebel bei Ärzt:innen ist und bleibt das Heilmittelbudget. Viele Verordner:innen wissen nicht, dass eine Gruppentherapie-Verordnung bei Einhaltung der Vorgaben des Heilmittelkatalogs ihr Budget nicht stärker belastet als eine Einzeltherapie-Verordnung über dieselbe Einheitenzahl. Das ist eine zentrale Information, die in jedem Informationsbrief an Verordner explizit auftauchen sollte — am besten mit einem Verweis auf den Heilmittelkatalog selbst. Für Ärzt:innen, die Regresse fürchten, ist diese Information beruhigend und entzieht einem stillen Vorbehalt die Grundlage.
8.3 Persönlicher Kontakt — auch wenn er aufwendig ist
Ein Informationsbrief ist gut. Persönlicher Kontakt ist besser. Praxen, die ihre Gruppentherapie-Quote erfolgreich erhöht haben, berichten von folgendem Vorgehen: Die Praxisinhaber:in (oder eine erfahrene Therapeut:in) sucht das persönliche Gespräch mit den fünf bis zehn wichtigsten Verordner-Praxen im Einzugsgebiet. 15 Minuten in einer Mittagspause oder am Anfang einer Sprechstunde genügen, um Indikationen vorzustellen, Rückfragen zu klären und Vertrauen aufzubauen. Diese persönlichen Gespräche entscheiden in der Regel darüber, ob ein Verordner künftig Gruppentherapie als Option mitdenkt.
8.4 Verlaufsberichte als Vertrauensbildner
Nach jedem abgeschlossenen Gruppentherapieblock erhält der Verordner einen Verlaufsbericht. Diese Berichte sind nicht nur Pflicht, sondern Marketing: Sie zeigen Wirksamkeit, dokumentieren Patient:innen-Zufriedenheit und etablieren die Praxis als kompetenten Gruppentherapie-Anbieter. Verordner, die positive Verlaufsberichte zu Gruppentherapien erhalten, ändern erfahrungsgemäß nach drei bis sechs Monaten ihre Verordnungspraxis und schreiben gezielter Gruppen aus.
9. Die berufspolitische Lage: Was Logo Deutschland und dbl dazu sagen
Auf Bundesebene ist die Gruppentherapie verbandspolitisch ein Dauerthema. Zwei aktuelle Verlautbarungen verdeutlichen die Lage 2026.
Logo Deutschland: „Im Vertrag nicht umsetzbar“
Im Rahmen der jüngsten Anpassungen am Versorgungsvertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V (Inkrafttreten zum 1. Mai 2026) haben die Verhandlerinnen von Logo Deutschland — Vorsitzende Diethild Remmert und Justitiarin Britta Berbrich — den ausdrücklichen Wunsch der Mitgliedschaft eingebracht, Gruppentherapie auch im zahnärztlichen Bereich zu ermöglichen. In der offiziellen Verbandsverlautbarung heißt es:
Logo Deutschland · Verbandsverlautbarung 2026
„Einzelne aus der Mitgliedschaft gewünschte Punkte – wie z. B. Gruppentherapie im zahnärztlichen Bereich – sind aus gesetzlicher oder regulatorischer Sicht im Vertrag nicht umsetzbar und konnten daher nicht Bestandteil der Vereinbarung werden.“
Logo Deutschland · „Vertragsanpassungen auf der Zielgerade“, 2026Die Aussage ist bemerkenswert: Logo Deutschland bestätigt damit, dass der Wunsch in der Mitgliedschaft existiert und dass die Hürden auf Vertragsebene nicht beseitigt werden konnten. Die Ursache liegt in der Heilmittel-Richtlinie selbst — und damit beim G-BA.
dbl: „Solche Fehler wie die fehlende Gruppentherapie in der zahnärztlichen Versorgung“
Noch deutlicher positioniert sich der dbl in einem Verbandsbeitrag zur Selbstverwaltung. Im Rahmen der Forderung nach einem G-BA-Sitz für Heilmittelerbringer:innen heißt es wörtlich:
dbl · Verbandsbeitrag 2025
„So kommt es unter anderem zu solchen Fehlern wie der fehlenden Gruppentherapie in der zahnärztlichen Versorgung, obwohl sie hier besonders gut umsetzbar wäre.“
dbl · „Selbstverwaltung und Logopädie“, 2025Beide Verbände — der dbl als großer Bundesverband, Logo Deutschland als spezifische Vertretung der selbstständigen Praxisinhaber:innen — eint also die Position: Gruppentherapie auch über zahnärztliche Verordnung wäre fachlich sinnvoll und umsetzbar; die regulatorischen Hürden sind ungelöst. Wer hier strukturell etwas bewegen will, muss berufspolitisch arbeiten — auf G-BA-Ebene.
Praktisch heißt das für die einzelne Praxis: Gruppentherapie über zahnärztliche Heilmittelverordnung ist derzeit nicht abrechenbar. Liegt jedoch zusätzlich eine sprachtherapeutisch relevante Diagnose vor (zum Beispiel ein Sigmatismus) und ist die Verordnung über eine ärztliche Heilmittelverordnung ausgestellt, kann Gruppentherapie auch bei myofunktionellen Störungsbildern durchgeführt und abgerechnet werden. Bis zur strukturellen Lösung bleibt das der pragmatische Weg.
10. Roadmap für Praxen, die einsteigen wollen
Wenn Sie Gruppentherapie in Ihrer Praxis aufbauen wollen, ist die folgende Reihenfolge ein Vorschlag, wie Sie vorgehen könnten — kein Patentrezept, sondern eine strukturierte Idee zum Einstieg:
Welche Indikationen, Altersgruppen, Schweregrade? Schriftlich fixieren — das schafft Sicherheit im Team.
Eine Mitarbeiter:in (oder die Praxisinhaber:in selbst) absolviert eine gezielte Gruppentherapie-Fortbildung. Empfehlung: ein konkretes Konzept (LRS, Stottertherapie, myofunktionelle Therapie) als ersten Schwerpunkt — nicht alles auf einmal.
Mindestens ein Raum mit Platz für 4–5 Patient:innen plus Therapeut:in, flexiblem Mobiliar, Spielzonen und Arbeitsflächen. Wenn nicht vorhanden — welche Anpassungen sind möglich?
Informationsbrief an alle relevanten Praxen im Einzugsgebiet, Beilage mit Indikationsliste und Hinweis auf Budgetneutralität.
Mit den fünf bis zehn wichtigsten Verordner-Praxen im Einzugsgebiet.
Als zeitlich begrenztes Format und mit erfahrener Anleitung.
Erfolge im Team teilen und besprechen.
Eine zweite Gruppe, eine zweite Mitarbeiter:in, weitere Indikationen.
Persönlich, zum Schluss
„Gruppentherapie kann richtig Spaß machen. Sie bringt Abwechslung in den Therapiealltag, ist eine schöne fachliche Herausforderung — und sie lohnt sich nicht nur wirtschaftlich. Vor allem öffnet sie ein Angebot für Patient:innen, die sonst monatelang auf Wartelisten stehen, obwohl der Leidensdruck groß ist. Wer einmal erlebt hat, wie aus einer Gruppe eine kleine Lerngemeinschaft wird, in der Menschen sich gegenseitig Mut machen, sich korrigieren, miteinander lachen, der wird diese Form nicht mehr missen wollen. Probieren Sie es aus — es lohnt sich für alle.“
Ralph Fröhlich · Logopäde und Geschäftsführer therapeutenonline.de11. Fazit
Gruppentherapie in der Logopädie ist fachlich solide, wirtschaftlich überlegen und in mehreren Indikationsbereichen etabliert — und trotzdem selten. Der wichtigste Grund liegt weder bei den Patient:innen noch bei der Vergütung oder den Räumen, sondern in einer therapeutischen Sozialisation, die Einzeltherapie als Default verankert. Verstärkt durch eine Verordnungspraxis, in der Ärzt:innen mangels Information selten gezielt Gruppen verordnen.
Was sich 2026 verändert, ist die Dringlichkeit. Demografischer Druck — weniger Therapeut:innen, mehr Aphasie und Dysphagie — trifft auf das Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das künftige Preissteigerungen in der Heilmittelversorgung begrenzt. Wer seine Einnahmesituation spürbar verbessern will, kann das in der Regelversorgung nicht mehr über höhere Stundensätze erreichen — sondern fast nur noch über eine veränderte Therapie-Struktur.
Was den Einstieg trägt
- Gezielte Schulung der Mitarbeiter:innen
- Klare, schriftlich fixierte Indikationsraster
- Pilotgruppen mit erfahrener Anleitung
- Persönlich gepflegte Verordner-Kommunikation
- Wirtschaftliche Transparenz und Beteiligung am Erfolg
Praxen, die diesen Weg gehen, berichten: Nach den ersten drei bis fünf erfolgreichen Gruppen verschwindet der größte Widerstand. Was vorher als „nicht machbar“ galt, wird zur Selbstverständlichkeit. Berufspolitisch bleibt der Wunsch, dass die Heilmittel-Richtlinie auch im zahnärztlichen Bereich Gruppentherapie zulässt — eine Position, die sowohl Logo Deutschland als auch der dbl ausdrücklich vertreten. Eine letzte Zahl zur Erinnerung: Eine voll belegte Fünfer-Gruppe à 90 Minuten erwirtschaftet 299,55 € pro Therapeutenstunde — gegenüber 152,12 € bei zwei aufeinanderfolgenden Einzeltherapien. Das ist nicht der einzige Grund, Gruppentherapie anzubieten. Aber es ist ein guter.
Dieser Beitrag ist ein redaktioneller Fachbeitrag des TO-Magazins. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Abrechnungsberatung. Preise und Gesetzestexte beziehen sich auf den Stand Juni 2026.
Quellen und weiterführende Informationen
Primärquellen · Verträge & Richtlinien
- Anlage 2 Vergütungsvereinbarung in der Fassung vom 12.02.2026 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (Inkrafttreten 01.01.2026, Anwendung auf Leistungen ab 01.07.2026). Bezugsquelle: gkv-spitzenverband.de.
- Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses, in der Fassung vom 16. Mai 2024 (in Kraft seit 1. Oktober 2024). Bezugsquelle: g-ba.de.
- Rahmenvertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.
- LogAPrO — Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden vom 1. Oktober 1980 (BGBl. I S. 1892), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 21. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 360). Bezugsquelle: gesetze-im-internet.de/logapro.
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) — Referentenentwurf des BMG vom 16.04.2026, Kabinettsbeschluss vom 29.04.2026, Bundestags-Drucksache 21/6130, erste Lesung im Bundestag am 12. Juni 2026.
Verbandsverlautbarungen
- Logo Deutschland e.V.: „Vertragsanpassungen auf der Zielgerade“ — Verbandsverlautbarung zu den Verhandlungen am Versorgungsvertrag mit Inkrafttreten 1. Mai 2026. Bezugsquelle: logo-deutschland.de.
- dbl — Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V.: „Selbstverwaltung und Logopädie“. Bezugsquelle: dbl-ev.de.
- VDLS — Verband Deutscher Logopäden und Sprachtherapeutischer Berufe e.V.: Stellungnahmen zum Fachkräftemangel. Bezugsquelle: vdls-ev.de.
Fach- und Branchenpresse
- up | unternehmen praxis, Ausgabe 05/2017: Themenschwerpunkt „Gruppentherapie“. Verfügbar als PDF: up-aktuell.de.
- up-Podcast: „Intensiv- und Gruppentherapie in der Logopädie: ein Gewinn für Patienten und Therapeuten“ mit Helena Kock (Praxis Logopädie WortArt), veröffentlicht am 28.05.2026.
- Christine Donner / optica: „Heilmittel Vergütung 2026: Preise & Verhandlungen im Überblick“. optica.de.
- Henara Magazin: „Vergütung Logopädie 2026: Neue Preise, Zeitpunkt & Einordnung“. henara.eu.
- Deutsches Ärzteblatt: „Bundeskabinett beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ (April 2026). aerzteblatt.de.
Studien & Fachliteratur
- Institut der deutschen Wirtschaft (IW): „Fachkräftesicherung“ sowie Studien zur Fachkräftelücke in Deutschland nach Branchen. Bezugsquelle: iwkoeln.de.
- Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe: „Logopädie und Aphasie: Sprachtherapie Schlaganfall“. Bezugsquelle: schlaganfall-hilfe.de.
- Breitenstein, C. et al. (2017): Intensive speech and language therapy in patients with chronic aphasia after stroke (FCET2EC-Studie). The Lancet 389(10078): 1528–1538.
- Grewe, T. et al. (2020/21): Intensive Sprachtherapie bei Personen mit chronischer Aphasie. Forum Logopädie, Mai 2021.
- Plath, M. (2016): LRS-Gruppentherapie im logopädischen Praxisalltag. forum:logopädie, Ausgabe 04/2016. Bezugsquelle: dbl-ev.de.
Praxisbeispiele und Konzepte
- Beispiele für Praxen mit etablierten Gruppentherapie-Angeboten in Deutschland: Logopädie PLUS (Augsburg), FON Institut (Stuttgart), Praxis Mit Einander Reden, Praxis Logopädie Lausen-Grünau (Leipzig) und Praxis Logopädie WortArt.
- LRS-Trainingsprogramm „Gustav Giraffe I & II“ — Konzept von Annette Rosenlehner-Mangstl, dokumentiert in der Effektivitätsstudie von Plath (2016) in forum:logopädie.
Fortbildungsanbieter zur Gruppentherapie
- Einschlägige Anbieter mit Fortbildungen zu logopädischer Gruppentherapie. Kuratierte Übersicht: Fortbildungsdatenbank auf therapeutenonline.de.
Verordner-Information
- Martina Gester — Fachinformationen zur Logopädie und Sprachheilarbeit für Ärzte. martina-gester.de.
- KBV — Kassenärztliche Bundesvereinigung: Informationen zur Heilmittelverordnung für Praxen. kbv.de/html/heilmittel.php.
